Aktuell gibt es keine Änderungen im Regelbetrieb.

 

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht mehr, kann aber freiwillig erfolgen. Eine Negativ-Nachweispflicht für Lernende besteht ebenfalls nicht mehr.

Bei typischen Krankheitssymptomen besteht generell auch weiterhin ein Zutrittsverbot. Nur mit einem ärztlichen Unbedenklichkeitsnachweis darf wieder am Unterricht teilgenommen werden.

Schüler*innen müssen ggf. von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden, um alles Weitere ärztlich abzuklären.

 

Für Schulfremde ist eine Terminvereinbarung notwendig. Gern können Sie uns hierzu telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Weitere Informationen zu aktuellen Verordnungen finden Sie HIER.